Gemeinde Kreuzau muss für Drover Schüler Fahrtkosten zahlen

Bürgermeister für Kreuzau - Rolf Heidbüchel
Fraktionsvorsitzender Rolf Heidbüchel
Stellv. Fraktionsvorsitzender Axel Iven

Das Verwaltungsgerichts Aachen hat der Klage der Eltern zweier Schülerrinnen aus Drove stattgegeben. Die Gemeinde Kreuzau wurde verurteilt, die Schülerfahrtkosten nachträglich zahlen.

Die Entscheidung der Gemeinde, die Fahrtkosten nicht mehr übernehmen zu wollen, weil ein angeblich sicherer Schulweg nach Fertigstellung des Kreisverkehrs zwischen Kreuzau und Drove vorläge, war von der Verwaltung im Zusammenwirken mit der Kreispolizeibehörde im Juni 2009 eingebracht worden. Nur 2 Wochen nach der offiziellen Eröffnung des neuen Kreisverkehrs sollte der Schulweg also nun sicher geworden sein. Die SPD kritisierte dies heftig und wandte sich mich Bürgerbriefen an die Drover Bevölkerung. Tenor: „Die Sicherheit unserer Kinder ist wichtiger als eine Einsparung von 32.000 Euro im Haushalt.“

Die Verwaltung verwahrte sich massiv gegen die Aussagen des Bürgerbriefes, nannte Passagen unverschämt, Mitarbeiter seien beleidigt und diffamiert worden. Die SPD sah dies anders und sah absolut keinen Grund, sich zu entschuldigen. Im Rahmen des Wahlkampfes thematisierten auch die anderen Parteien dieses Thema und kritisierten heftig den Bürgermeister und seine Verwaltung.

Die jetzige Entscheidung des Gerichts bestätigt die Auffassung des SPD Kreuzau, die seinerzeit den Drover Bürgern ein Widerspruchsformular im Wahlkampf zur Verfügung gestellt hat. Zufrieden äußert sich Axel Iven, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, der wie die SPD nach der Kommunalwahl öffentlich von der Verwaltung massiven Vorwürfen ausgesetzt wurde: „Eigentlich hätte jedem von Anfang an klar sein müssen, dass der Schulweg zwischen Drove und Kreuzau nicht als sicher bezeichnet werden kann. Ich erwarte, dass nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch an alle anderen Schülerinnen und Schüler die zunächst abgelehnten Fahrtkosten für das Schuljahr 2009/2010 erstattet bekommen. Egal, ob sie geklagt, Widerspruch eingelegt, oder in der Sache nichts unternommen haben.“ Fraktionsvorsitzender Rolf Heidbüchel: „Das Urteil des Gerichts ist eine schallende Ohrfeige für Bürgermeister Walter Ramm, seine Verwaltung und die Kreispolizeibehörde“.

Schade, so Heidbüchel und Iven, dass die CDU Kreuzau nicht sofort richtig reagiert habe. Sie hätte mit ihrer damaligen CDU Ratsmehrheit die Verwaltung verpflichtet können, die Erstattung trotzKreisverkehr und Radweg zu übernehmen. Die Unterstützung der SPD wäre sicher gewesen. Der Bürgermeister hätte ja, wie angekündigt, den Beschluss beanstanden können, am Ergebnis hätte sich nichts geändert. Hoffentlich, so Iven, haben Bürgermeister und die Verwaltung aus der Entscheidung des Gerichts gelernt. Es sind zwar Verbesserungen am Schulweg zwischen Drove und Kreuzau vorgenommen worden, sicher ist er nach Ansicht des Drover Sozialdemokraten nach wie vor nicht.